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Nìmèina - Staatssymbole und die wichtigsten pol. Organe in Österreich
Autor: Daniela Bednáøová
Die Österreichische Staatsflagge wird von drei waagerechten gleich breiten Streifen (rot-weiss-rot) gebildet. Im weissen Streifen befindet sich Bundeswappen - der österreichische Adler. Rot-weiss-rot waren schon im 13. Jahrhundert die Farben des Herzogstums Österreich.
Das Staatswappen ist ein einköpfiger Adler, der auf seinem Haupt eine goldene Mauerkrone trägt. In seinen Fängen hält er einen goldenen Hammer und eine goldene Sichel. Auf der Brust trägt er das alte Wappen Österreichs. Die Fänge des Adlers werden von einer gesprengten Eisenkette umschlossen. Die Kette erscheint auf dem Staatswappen seit 1945, sie erinnert an die Wiederherstellung der Unaghängigkeit Österreichs.
Die Nationalhymne ist eine W.A.Mozart zugeschriebene Melodie mit einem Text der Dichterin Paula von Preradoviè: "Land der Berge, Land am Strome...".
Österreich ist eine demokratische Republik. Die Bundesverfassung aus dem Jahre 1920 ist vornehmlich ein Werk des bedeutenden Staatsrechtlers Professor Hans Kelsen. Sie wurde zum Vorbild auch für die Verfassung der Nachkriegszeit. Die österreichische Verfassung beruht auf dem republikanischen, demokratischen, bundesstaatlichen und rechtsstaatlichen Prinzip und auf dem Prinzip der Trennung von gesetzgebender und vollziehender Gewalt. Die Bestimmungen der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ergänzen das Verfassungsrecht.
Der Bundespräsident ist der oberste Repräsentant des Staates. Seit 1951 wird der Bundespräsident unmittelbar vom Volk gewählt. Die Amtsperiode des Bundespräsidenten eträgt sechs Jahre. Eine Wiederwahl für eine unmittelbar folgende Periode ist nur einmal möglich. Der Bundespräsident vertritt die Republik nach aussen. Er beruft den Nationalrat zu seinen Sitzungen ein. Er kann den Nationalrat auflösen, ernennt den Bundeskanzler und auf dessen Vorschlag die übrigen Regierungsmitglieder. Der Bundespräsident schliesst Staatsverträge ab und nimmt die Angelobung der Landeshauptmänner vor. Er ist für eine Verletzung der Bundesverfassung rechtlich verantwortlich. Er ist oberster Befelshaber des Bundesheeres. Er kann durch eine Volksabstimmung abgesetz werden.
Das österreichische Parlament hat zwei Kammern: den Nationalrat und den Bundesrat. Beide Kammern sind gesetzgebende Organe der Republik. Der Nationalrat beschliesst die Bundesgesetze. Der Nationalrat kann auch die Enthebung der Bundesregierung oder ihrer einzelnen Miglieder herbeiführen. Fast jedes vom Nationalrat verabschiedete Gesetz muss dem Bundesrat vorgelegt werden. Der Bundesrat kann dagegen Einspruch erheben, der aber nur eine aufschiebende Wirkung hat. Der Nationalrat wird nach den Grundsätzen der Verältniswahl auf vier Jahre gewählt. Der Nationalrat besteht aus 183 Abgeorneten, der Bundesrat hat derzeit 64 Mitglieder. Die Länder sind im Verhältnis zu ihrer Bürgerzahl vertreten. Die Abgeordneten des Bundesrates werden von den Landtagen der einzelnen Bundesländer entsendet.
Das aktive Wahlrecht besitzen alle österreichischen Staatsbürger, die am Stichtag der Wahl das 19. Lebensjahr vollendet haben. Seit 1990 können auch die im Ausland lebenden Österreicher an Wahlen und Plebisziten teilnehmen. Wahlbar sind Männer und Frauen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben (passives Wahlrecht).
Bundesregierung
An der Spitze der Regierung steht der Bundeskanzler, der vom Präsidenten ernannt wird. Der Bundeskanzler führt mit dem Vizekanzler und der Bundesregierung die Regierungsgeschäfte. Bundeskanzler wird meistens der Vertreter der stärksten Partei. Die Bundesregierung beschliesst Gesetzentwürfe, die dem Parlament zur Verhandlung vorgelegt werden. Beschlüsse müssen einstimmig gefasst werden.
Parteien
Seit den 90er Jahren sind im Parlament folgende Parteien vertreten:
Österreichische Volkspartei (ÖVP)
Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ)
Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ)
Die Grünen
Liberales Forum
Es gibt nur zwei Parteien, die seit 1945 die politische Szene Österreichs beherrschen - die Österreichische Volkspartei und die Sozialdemokratische Partei. Ausser diesen zwei führenden Parteien gelang es nur drei anderen Parteien, sich den Einzug ins Parlament zu sichern - in den Jahren 1945-59 den Kommunisten, in den Jahren 1955-1996 der Freiheitlichen Partei Österreichs, ihr Vorgänger war in den Jahren 1949-1955 der Verband der Unabhängingen (eine Nazi-Nachfolger Partei). Seit 1986 sind auch die Grünen im Parlament vertreten.
Aussenpolitik
Die Fundamente der Aussenpolitik Österreichs bilde drei Dokumente:
1) der Staatsvertrag (von Wien) vom 15. Mai 1955
2) das am 26. Oktober 1955 verabschiedete Bundes-Verfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs
3) die Menschenrechtsdeklaration des Europarates, dem Österreich 1958 beitrat.
Die immerwährende Netralität wurde von Österreich nie als Auftrag zum Abseitsstehen von der Weltpolitik verstanden. Österreich hat vielmehr immer eine aktive Neutralitätspolitik betrieben und hat sich von Anfang an in mehreren internationalen Organisationen engagiert - in den Verienten Nationen, als Mitglied des Sicherheitsrates, im Europarat und in weiteren internationalen Ämtern. (z.B. EFTA). Seit 1. Januar 1995 ist Österreich Mitglied der Europäischen Union. Es bewahrt dabei aber trotzdem sein Statut als neutraler Staat.
Österreich übte schon in der Zeit der Existenz zweier politischer Blöcke in Europa eine "Brückenfunktion" aus. Schon im November 1989 bildete Österreich gemeinsam mit Italien, Ungarn und dem damaligen Jugoslawien eine Viererinitiative, aus der sich nach dem Beitritt weiterer Staaten die "Zentraleuropäische Initiative" (C.E.I.) entwickelte. Neben Österreich gehören ihr Italien, Ungarn, Polen, Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, die Tschechische Republik und die Slowakei an. Diese Kooperation hat sich zum Ziel gesetzt zu einer dynamischen Entwicklung in dieser Region Europas beizutragen.